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Charite erforscht Ansatz für neue Therapie

09.06.05 - Ein körpereigenes Protein, das die Zerstörung von Nervenzellen im Gehirn fördert, lässt sich blockieren.

Die MS ist nicht nur, wie man lange Zeit dachte, eine in Phasen verlaufende autoimmune Erkrankung, bei der die Umhüllungen der Nervenfasern durch spezielle T-Lymphozyten mehr oder weniger zerstört werden. Bedeutsamer noch scheint die neuere Erkenntnis zu sein, dass auch die Nervenzellen im Gehirn von MS-Kranken bereits in den frühen Phasen der Erkrankung angegriffen werden und untergehen. Dieses Zerstörungswerk kommt wesentlich durch „aktivierte T-Lymphozyten“ zustande. (Wodurch die T-Lymphozyten bei Multipler Sklerose aktiviert werden, ist bisher weiterhin unbekannt). Bekannt ist aber nun, dass die T-Zellen - gewisser-maßen huckepack - ein körpereignes Protein ins Gehirn hinein trans-portieren, das sie selbst bilden und dort freisetzen. Dieses Protein gehört zur großen Gruppe der Nervenwachstumsfaktoren und wird in der Forschung als TRAIL (Tumor necrosis factor Related Apoptosis Inducing Ligand) bezeichnet.
TRAIL erfährt seit wenigen Jahren große Aufmerksamkeit unter Wissenschaftlern. Zunächst weil die Substanz Krebszellen abtöten kann. Später wurde die Bedeutung von TRAIL für entzündliche Erkrankungen des Gehirns, insbesondere der Multiplen Sklerose, offensichtlich. Besonders die Arbeitsgruppe um Frau Professor Dr. Frauke Zipp vom „Institut für Neuroimmunologie“ der Charité in Berlin hat dazu zahlreiche neue Erkenntnisse geliefert, die jetzt in der Empfehlung für einen neuen Therapieansatz gipfeln. Denn TRAIL ist eine Todessubstanz für entzündliches Hirngewebe vom Typ Multiple Sklerose. Die Substanz lässt sich aber blockieren und daraus könnte ein Medikament entwickelt werden, das direkt im Gehirn die Aktivität von TRAIL unterbindet.
Die Erkenntnisse der Charité-Arbeitsgruppe sind kürzlich in der jüngsten Ausgabe der renommierten Fachzeitschrift “Neuron“ (Band 46) veröffentlicht worden. Sie wurden weitgehend am Tiermodell für die Multiple Sklerose des Menschen, der Mäusekrankheit EAE (der Entzündlichen Autoimmunen Enzephalomyelitis), erworben. Die Gruppe um Frau Prof. Zipp konnte zunächst zeigen, dass lösliches TRAIL im Blut von Patienten ein prognostischer Marker für das Ansprechen auf die Therapie mit Interferon-beta ist. Jetzt konnte die Bedeutung von TRAIL für die Multiple Sklerose im Gehirn aufgeklärt werden.
Für TRAIL, das Protein, das das Signal zum Zelltod bildet, haben die Ner-venzellen im Gehirn Andockstellen (Rezeptoren). D.h., die Zellen können TRAIL binden und sind damit seiner zerstörenden Wirkung ausgesetzt. Die Zahl dieser Rezeptoren auf den Nervenzellen wird wesentlich vermehrt, wenn im Gehirn entzündliche Vorgänge ablaufen, wie dies bei der Mäusekrankheit EAE, der Fall ist. Voraussetzung für das Todessignal TRAIL ist also eine Entzündung. Wie Dr. Orhan Aktas aus der Arbeitsgruppe um Frau Prof. Frauke Zipp nun herausfand, bleibt bei gesunden Tieren eine Vermehrung der Rezeptoren und damit die Wirksamkeit von TRAIL aus.
Je mehr TRAIL andererseits freigesetzt wird und Nervenzellen angreift, um so ausgeprägter sind die klinischen Symptome. Blockiert man TRAIL oder lässt man nur aktivierte T-Lymphozyten ins Gehirn, denen die Fähigkeit, TRAIL zu bilden, genommen wurde, so fällt der Nervenzelluntergang im Gehirn beträchtlich geringer aus.
Die neuen Erkenntnisse könnten zur Entwicklung eines Medikamentes führen, das TRAIL im Gehirn blockiert und so die Fortentwicklung von Multipler Sklerose mindert oder sogar stoppt.

Quelle:
Pressemeldung der Charité Berlin, 02. Mai 2005
Originalarbeit:
Aktas et al.: „Neuronal damage in autoimmune neuroinflammation mediated by the death ligand TRAIL“ (Neuron; Band 46).
Verfasser:
DMSG BUndesverband e.V., 09. Juni 2005

Cholesterinsenker als mögliche Therapie bei MS

Neuroimmunologen der Charité in Berlin untersuchen, ob der Cholesterinsenker Atorvastatin den Krankheitsverlauf von Multiple Sklerose hemmen kann. Im Tierversuch stoppte die Substanz eine der Multiplen Sklerose ähnliche Krankheit.

Statine wie der Cholesterinsenker Atorvastatin gehören zu einer Gruppe von Wirkstoffen, die zur Behandlung von Fettstoffwechselstörungen und bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen verwendet werden. Studien haben gezeigt, dass Statine auch entzündungshemmend wirken können. Da bei der Multiple Sklerose fehlgesteuerte Abwehrzellen des Immunsystems, die T-Lymphozyten, Entzündungen im Gehirn und Rückenmark auslösen, wurde die Substanz auch interessant für die Behandlung der Multiplen Sklerose.
Professor Frauke Zipp und ihre Arbeitsgruppe des Neurowissenschaft-lichen Forschungszentrums der Charité in Berlin konnten im Tierversuch mit Atorvastatin den Krankheitsverlauf einer der Multiplen Sklerose (MS) ähnlichen Krankheit, der «chronisch experimentellen Autoimmunen-zephalitis», stoppen. Die Arbeits-gruppe untersucht nun, ob sich die Wirkung auch bei Menschen Multiple Sklerose bestätigt.
Zipp und ihre Mitarbeiter fanden heraus, dass Atorvastatin die Vermehrung der zerstörerischen T-Zellen hemmt. Letzteres konnte auch für mensch-liche T-Zellen nachgewiesen werden. Ausserdem programmiert das Medikament die Immunzellen um: anstatt entzündungsfördernder Botenstoffe setzen die fehlgesteuerten T-Zellen nun entzündungshemmende Botenstoffe frei.

Kleinere US-amerikanische Untersuchungen hatten bereits vor einiger Zeit den Nutzen von Cholesterinsenkern für MS-Patienten belegt. Um den langfristigen Effekt dieser Medikamente auf die Schubrate bei Multipler Sklerose verifizieren zu können, sind allerdings grössere Studien notwendig. Resultate der Berliner Untersuchungen werden in zwei bis fünf Jahren erwartet.

Redaktion ms-forum, 08. Juli 2005

.Cholesterin ist nicht gleich Cholesterin

Ein hoher Cholesterinspiegel zählt zu den wichtigsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Cholesterin ist aber nicht gleich Cholesterin. Lange Zeit konzentrierte man sich auf die Senkung des LDL-Cholesterins, des schlechten Cholesterins. Inzwischen weiss man jedoch, dass niedrige HDL-Werte, also des guten Cholesterins, und hohe Triglyzerid-Werte Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind.

Cholesterin gehört wie die Triglyzeride zu den Fettbestandteilen des Blutes. Es ist unentbehrlicher Bestandteil aller Zellen und Gewebe und dient als Schutz gegen Infekte und Krebs. Der Körper bildet Cholesterin für seinen Gebrauch, ferner wird es als Bestandteil tierischer Fette mit der Nahrung aufgenommen. Zuviel Cholesterin im Blut kann zu einer Gefässerkrankung führen.
Normalerweise wird Cholesterin in verschiedenen Organen gespeichert, für dessen Transport im Blut wird es an Proteine gebunden. So entstehen die so genannten Lipoproteine. Man unterscheidet zwischen vier Arten von Lipoproteinen, die wichtigsten davon sind die oben genannten LDL (Low Density Lipoprotein) und HDL (High Density Lipoprotein).
Das LDL transportiert den Hauptanteil des Cholesterins von der Leber über das Blutgefässsystem zu den einzelnen Geweben. Ist zu viel LDL im Blut, kann es in die Arterienwand eindringen. Dort oxidiert es und wird vom Körper als Fremdkörper empfunden, was Entzündungen zur Folge haben kann.
Das HDL hingegen kann Cholesterin aus den Zellen aufnehmen und zur Leber transportieren, wo es dann abgebaut wird. Auf diese Weise dient das HDL als Schutzfaktor vor Arteriosklerose. Letzteres war eines der Schwerpunktthemen am deutschen «Tag des Cholesterins» am 24. Juni 2005.

Redaktion ms-forum, 15. Juli 2005

Merkzeichen "aG"
"Auch wer nicht im Rollstuhl sitzt kann "aG" beantragen" entschied das Bundessozial-gericht Az. (SB 7/01R/ ) vom 10.12.2002.
Begründung kurzgefasst:
Das Merkzeichen aG steht vielmehr denjen-igen Personen zu, die in ihrer Gehfähigkeit in "ungewöhnlich hohem Maße eingeschränkt" sind und sich nur unter ebenso großen Anstrengungen fortbewegen können. Die Abhängigkeit von einem Rollstuhl ist damit nicht mehr Voraussetzung für das Merkzeichen "aG". Damit erhalten gehbehinderte Menschen, die zwar noch gehfähig sind, sich aber nur mit großer Anstrengung oder fremder Hilfe fortbewegen können, die Möglichkeit, das merkzeichen "aG" zu beantragen.
Dendritische Zellen als "Judas" identifiziert

"Verräterzellen", die autoaggressiven Immunzellen den Weg weisen, konnten von Wissenschaftlern an der Universität Zürich entlarvt werden.

Ein wichtiger Schritt für eine mögliche Bekämpfung der Multiplen Sklerose, aber auch anderer Gehirnerkrankungen wie Alzheimer oder Tumoren, ist Forschern in der Schweiz gelungen, indem sie bislang unbekannte "Verräterzellen" an der Blut-Hirn-Schranke identifizieren konnten. Diese so genannten "dendritischen Zellen" - hierbei handelt es sich um gewebsstän-dige, antigenpräsentierende Zellen - zeigen dem Immunsystem die Angriffspunkte im Gehirn In der Folge kommt es zu einer fatalen Abwehrreaktion des Immunsystems, was wiederum zu Entzündungen im Gehirn und Rückenmark führt, die bei den Betroffenen erhebliche Behinderungen auslösen können. Verantwortlich für die Immunattacke auf das Gehirn ist eine bestimmte Sorte von weißen Blutzellen (T-Helfer-Zellen). Diese Strukturen werden vom Immunsystem als Fremdkörper eingestuft und angegriffen

Die Frage, wie es diesen Immunzellen gelingt, Strukturen im Gehirn zu erkennen und entsprechend zu reagieren, blieb bis dato unbeantwortet. Die Züricher Neuroimmunologen um Prof. Burkhard Becher identifizierten im MS-Tiermodell die Verräterzellen und widerlegten damit die unter MS-Forschern weit verbreitete Ansicht, dass bestimmte Gehirnzellen den "Judas-Part" spielen. In der Fachzeitschrift „New Medicine“ erklärt Prof. Becher zu seinen Forschungsergebnissen: „ Sie zeigen, dass dendritische Zellen für die Entstehung der MS absolut notwendig sind. Ohne Verräter können die Täterzellen des Immunsystems ihr Opfer in Gehirn und Rückenmark nicht erkennen.“
In weiteren Untersuchungen soll nun versucht werden, die Verräterzellen so zu manipulieren, dass das irregeleitete Immunsystem das Gehirn zukünftig ignoriert.
Quelle:
Universität Zürich, unicom Media
27.Februar 2005
Auszüge aus dem Heilmittelrichtlinien 2004

Die Heilmittel

Der Heilmittelkatalog gibt Auskunft darüber, mit welchen Heilmitteln in welcher Verordnungsmenge bzw. Gesamtverordnungsmenge die Therapieziele im Regelfall zu erreichen sind. Für den Regelfall ist immer die Verordnung von einem sogenannten vorranigen Heilmittel vorgesehen, z.B. "Allgemeine Krankengymnastik".
Die Verordnungsmenge
Es wird davon ausgegangen, dass im Regelfall das Therapieziel spätestens mit der im Katalog angegebenen Gesamtverordnungsmenge erreicht werden kann, z.B. 30 Einheiten bei Verletzungen/Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens (EX3).
Nach einer Erstverornung gilt jede Verordnung zur Behandlung derselben Erkrankung (desselben Regelfalls) als Folgeverordnung, auch wenn sich hierbei die Leitsymptomatik ändert und deshalb bei Folgeverordnungen andere Heilmittel zur Anwendung kommen.
Verordnungen außerhalb des Regelfalls
Die Heilmittelrichtlinien tragen auch der Tatsache Rechnung, dass Therapieziel imindividuellen Einzelfall manchmal nur durch zusätzliche Verordnungen erreicht werden können. Für solche Fälle gilt: Lässt sich das Therapieziel nicht erreichen mit der im Katalog vorgegebenen Gesamtver-ordnungsmenge an Heilmitteln, sind weitere Verordnungen außerhalb des Regelfalls (insbesondere längerfristige Verordnungen) möglich.
Eine Verodnung außerhalb des Regelfalls bedarf einer in den Richtlinien nicht weiter spezifizieten weiterführenden Diagnostik sowie einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung. Die Verordnungsmenge richtet sich dann nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls. Die Verordnungsmenge ist jedoch so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb von 12 Wochen gewährleistet ist. Verordnungen außerhalb des Regelfalls sind (vom Patienten / Versicherten oder einer von ihm beauftragten Person) vor der Fortsetzung der Therapie der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung im Einzellfall verzichten und hierdurch pauschal genehmigen.
Ab Vorlage der Verordnung durch den Versicherten bei der Krankenkasse kann die Therapie fortgesetzt werden. Nach Beginn der Behandlung übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung. Eine Rückforderung der Kosten bereits erbrachter Leistungen ist unzulässig.
Rezidiv oder Erkrankungsphase
Tritt ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase nach einem behandlungsfreien Intervall von mindestens 12 Wochen auf, ist die Verordnung als neuer Regelfall zu betrachten. Für diesen neuen Regelfall können wieder Heilmittel bis zur Gesamtverordnungsmenge verordnet werden.

Tritt ein Rezidiv oder eine neue Erkrankungsphase vor Ablauf eines behandlungsfreien Intervalls von 12 Wochen auf, ist eine Verordnung "außerhalb des Regelfalls" vorzunehmen.

Hinweis: Wurde die Gesamtverordnungsmenge eines Regelfalls noch nicht ausgeschöpft und tritt nach einem behandlungsfreien Intervall von weniger als 12 Wochen ein Behandlungsbedarf auf, ist auch noch eine Folgeverordnug für diesen Regelfall möglich.

Pflegende Angehörige haben Urlaubs-Anspruch

Auch pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Urlaub. Kann Ihre Pflegeperson Sie wegen Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend nicht selbst betreuen, übernimmt Ihre Pflegegeldkasse die nachgewiesenen Kosten für notwendige Ersatzpflege für die Dauer von bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr.
Voraussetzung ist, dass Sie vor der erstmaligen Verhinderung der Pflegeperson bereits ein Jahr lang in Ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurden. Die Aufwendungen für die erwerbsmäßige Ersatzpflege werden bis zu 1.432 EUR erstattet. Wird die Ersatzpflege durch Familien- oder Haushaltsangehörige erbracht, beträgt der Zuschuß ausschließlich das reguläre Pflegegeld.
Bei einem Nachweis von Mehrkosten, z.B. Fahrgeld oder Verdienstausfall, ist eine Erstattung bis zu höchstens 1.432 EUR jährlich möglich.
Quelle: AOK
Krankenkasse muss zahlen
Mainz (dpa) Bei einer ärztlichen Einweisung muss die Krankenkasse die Behandlungskosten in jedem Fall tragen. Dies entschied des Landessozialgericht Rheinland Pfalz in Mainz. (Az.:L 5 KR 51/02). Die Krankenkasse könne sich nicht mit der Begründung, die Behandlung sei nicht notwendig gewesen, von ihrer zahlungspflicht selbst "befreien", erklärten die Richter.

Kreiszeitung, 20.04.2004

Hormone und MS - eine unglückliche Allianz?

NBauO Niedersächsische Bauordnung

Gesetz zur Änderung des Baurechts vom 12.11.2002
§ 44
wurde wie folgt geändert:

"(3) 1In Gebäuden mit mehr als vier Wohnungen müssen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei sein. 2In jeder achten Wohnung eines Gebäudes müssen die Wohn- und Schlafräume, die Toilette, ein Bad und die Küche oder Kochnische zusätzlich rollstuhlgerecht sein. 3Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Anforderungen, insbesondere wegen schwieriger Geländeverhältnisse, wegen des Einbaus eines sonst nicht erforderlichen Aufzugs oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung, nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können"

Neues Rollenspiel: MS und die Immunzellen im Gehirn

Offensichtlich spielen Immunzellen im Gehirn eine entscheidende Rolle bei MS Verläufen.

Bislang galten insbesondere die Immun-zellen des im Körper zirkulierenden Blutes als wichtig für die Entstehung der Entzündung im Hirn. Ein internationales Forscherteam konnte erstmalig im Tiermodell der MS nachweisen, dass die hirneigenen immunkompetenten Zellen, die so genannten Makrophagen, einen wesentlich größeren Part für den Verlauf der MS übernehmen als bisher angenommen. Diese Fresszellen arbeiten als hochsensible "Polizisten der Immunab-wehr": In ruhendem Zustand sind sie im Gehirn diffus verteilt und können dort jegliche Veränderungen bei verschiedenen Hirnerkrankungen erkennen. Wie diese Zellen reagieren und welche Funktion sie haben, zeigten die Wissenschaftler aus Göttingen, Zürich, Köln und Berlin jetzt am lebenden Organismus. Bei der experimentellen autoimmunen Enzephalomyelitis (EAE) kann die Erkrankung durch die zusätzliche Gabe von Hirneiweißen hervorgerufen werden. In den Tier-versuchen wurden die Makrophagen ge-netisch so verändert, dass sie gezielt "abgeschaltet" werden konnten. Das Ergebnis verblüffte die Forscher: Die Tiere erkrankten weitaus weniger und wiesen kaum Entzündungsherde auf. Das Fazit stellt der Göttinger Neuropathologe Marco Prinz vor: " Die hirneigenen Immunzellen scheinen eine wesentlich größere Rolle zu spielen als wir bisher dachten, das eröffnet neue Ansätze für die Behandlungsmöglichkeiten der Multiplen Sklerose." Da die Fresszellen auch bei Alzheimer und Parkinson sowie allen entzündlichen Erkrankungen des Zentralnervensystems vermehrt auftreten, wird es nun möglich sein, deren Rolle bei diesen Erkrankungen aufzuklären.

Quelle: Universität Göttingen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Bereich Humanmedizin
Ein Risikofaktor für drei Krankheiten mitverantwortlich

Einen gemeinsamen genetischen Risikofaktor für Multiple Sklerose, Rheuma und Herzerkrankun-gen haben schwedische Wissenschaftler identifiziert.

Mehr hierzu:

Klinische Studie testet Wirksamkeit einer „MS-Pille“

Ein Medikament mit dem Wirkstoff Cladribin in Pillenform soll in einer multizentrischen Phase-III-Studie international getestet werden.

Mehr unter:

Kostenerstattung für Versicherte in der EU neu geregelt

Für die Krankenbehandlung im EU-Ausland gilt ab sofort ein neues Recht, das die Kostenerstattung für Versicherte verbindlich regelt.

Durch eine Neuordnung im Rahmen des Gesund-heitsmodernisierungsgesetzes (GMG) hat der deutsche Gesetzgeber die ambulante und die stationäre Krankenbehandlung in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß EuGH (Europäischer Gerichtshof) geändert. Danach haben Versicherte grundsätzlich einen Anspruch auf Kostenerstattung für die ambulante Behandlung durch berechtigte Leistungserbringer im EU-Ausland. Allerdings können Versicherte nur solche Leistungen grenzüberschreitend in Anspruch nehmen, auf die sie auch im Inland einen Anspruch hätten. Es sei denn, die ambulante Krankenbehandlung ist nur im EU-Ausland möglich. In diesem Fall kann die Krankenkasse die erforderlichen Behandlungskosten auch in voller Höhe übernehmen.
Eine stationäre Auslandsbehandlung dagegen muss grundsätzlich von der Krankenkasse vorab genehmigt werden. Die Krankenkasse darf ihre Zustimmung allerdings nur dann versagen, wenn die gleiche oder eine für den Versicherten ebenso wirksame, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Behandlung einer Krankheit rechtzeitig auch bei einem Vertragspartner der Krankenkasse im Inland durchgeführt werden kann.
Nach wie vor gelten die bisherigen Bestimmungen bei einer plötzlichen Erkrankung am Urlaubsort. Diese sind festgelegt in der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71. Hier wird sich voraussichtlich zum 1. Januar 2007 mit dem Wirksamwerden der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 einiges ändern. Ziel ist es, das koordinierende europäische Sozialrecht auch im Bereich der Krankenversicherung zu modernisieren und zu vereinfachen.

Redaktion: DMSG Bundesverband e.V. 30.03.2005